Frage · GKV ruft Privatarzt
Kann ich als gesetzlich Versicherter einen Privatarzt rufen?
Kurz beantwortet: RAB Arztbesuche schickt für „Kann ich als gesetzlich Versicherter einen Privatarzt rufen?" einen approbierten Arzt im privatärztlichen Hausbesuch in ganz Berlin — täglich von 6 bis 24 Uhr, meist innerhalb von 60 bis 90 Minuten.
Ja, Sie dürfen jederzeit einen Privatarzt rufen, auch wenn Sie gesetzlich versichert sind. Sie treten dann als Selbstzahler auf — die GKV erstattet die Rechnung grundsätzlich nicht, eine private Zusatzversicherung mit Privatarzt-Tarif aber ja.
Medizinisch geprüft von Susanne Reiche · Zuletzt geprüft
Kurzantwort
Ja, Sie dürfen jederzeit einen Privatarzt rufen, auch wenn Sie gesetzlich versichert sind. Sie treten dann als Selbstzahler auf — die GKV erstattet die Rechnung grundsätzlich nicht, eine private Zusatzversicherung mit Privatarzt-Tarif aber ja.
Was rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Beschränkung, welche Ärzte ein Patient aufsuchen darf. Auch als gesetzlich Versicherter (GKV) dürfen Sie jederzeit einen Privatarzt rufen — sei es zur normalen Sprechstunde, für einen Hausbesuch oder für eine Zweitmeinung. Die ärztliche Berufsordnung erlaubt das ausdrücklich. Der entscheidende Punkt ist die Abrechnung: Sie treten in diesem Fall nicht als Kassenpatient, sondern als Selbstzahler auf. Der Privatarzt rechnet nach GOÄ direkt mit Ihnen ab, die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Rechnung grundsätzlich nicht (außer in sehr engen Ausnahmen nach § 13 Abs. 3 SGB V bei echten Notfällen ohne Vertragsarzt-Verfügbarkeit).
Wirtschaftlich sinnvoll ist der Privatarzt-Weg für GKV-Versicherte in mehreren Situationen. Erstens: Sie haben eine private Zusatzversicherung mit Privatarzt- oder ambulantem Wahltarif — dann übernimmt diese Versicherung den Rechnungsbetrag (typischerweise bis Faktor 2,3 oder 3,5). Zweitens: Sie wollen die langen Wartezeiten des 116117-Bereitschaftsdienstes (in Berlin oft 4 bis 8 Stunden) vermeiden und sind bereit, die Schnelligkeit selbst zu finanzieren. Drittens: Sie haben spezifische Anforderungen — englischsprachiger Arzt, Hotel-Besuch, Diskretion, Hausbesuch außerhalb der Sprechzeiten — die im GKV-System schwer realisierbar sind.
Wichtig zu wissen: Auch nach einem privatärztlichen Hausbesuch bleibt Ihre GKV-Mitgliedschaft selbstverständlich bestehen. Sie sind nicht 'doppelt versichert' oder müssen irgendwo etwas melden. Die Krankschreibung, das Rezept und alle ärztlichen Dokumente, die Sie vom Privatarzt erhalten, sind rechtsgültig — auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Apotheke und Ihrer Krankenkasse. Die Rechnung können Sie sammeln und in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen (oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung). Wir geben am Telefon transparent Auskunft: Wenn 116117 oder der reguläre Hausarzt der wirtschaftlich sinnvollere Weg wäre, sagen wir es deutlich.
Beispiel: Selbstzahler-Mutter aus Pankow
Eine gesetzlich versicherte Mutter aus Pankow hat ein zweijähriges Kind mit hohem Fieber und Mittelohrentzündung. Es ist Samstagvormittag, der Hausarzt geschlossen, 116117 nennt ein Hausbesuchs-Zeitfenster von 6 Stunden. Sie entscheidet sich bewusst für den privatärztlichen Weg: Arzt kommt in 70 Minuten, untersucht das Kind, bestätigt eine Otitis media, verschreibt Antibiotikum und Schmerzmittel, stellt eine Bescheinigung aus. Rechnung 270 Euro, getragen als Selbstzahlerin. Sie sammelt die Rechnung mit anderen medizinischen Belegen für die Steuererklärung.
Wann der Privatarzt-Weg sinnvoll ist
- Mit privater Zusatzversicherung (Privatarzt-Tarif): Rechnung wird dort erstattet — wirtschaftlich neutral.
- Lange Wartezeit bei 116117 nicht akzeptabel (4 – 8 Stunden in Berlin) — bewusste Selbstzahlung für schnelle Hilfe.
- Spezifische Anforderungen: englischsprachige Versorgung, Hotelbesuch, Diskretion, Hausbesuch außerhalb der Sprechzeiten.
- Mobilitätseingeschränkte Patienten ohne Hausarzt-Hausbesuch — Privatarzt als praktische Alternative.
- Reine Notfall-Konstellation ohne Vertragsarzt-Verfügbarkeit: Erstattungsantrag nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich, Erfolg aber unsicher.
- Steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung — alle medizinischen Belege des Jahres bündeln.
- Krankschreibung, Rezept, Klinikeinweisung vom Privatarzt sind rechtsgültig — auch gegenüber GKV-Stellen.
- Keine Konsequenzen für die GKV-Mitgliedschaft — kein Wechsel, keine Meldung nötig.
Notfall? Wählen Sie den Notruf
Bei Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, Atemnot oder starken Blutungen wählen Sie sofort 112. Unser Service ergänzt den Rettungsdienst — ersetzt ihn aber nicht.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich von der GKV irgendetwas zurück?
Im Regelfall nein. Ausnahme: dokumentierter Notfall ohne Vertragsarzt-Verfügbarkeit (§ 13 Abs. 3 SGB V) — Antrag kann gestellt werden, Erfolg unsicher.
Gilt die Krankschreibung des Privatarztes für meinen Arbeitgeber?
Ja, vollständig. Eine AU eines approbierten Arztes ist unabhängig von der Abrechnungsform rechtsgültig.
Habe ich Nachteile bei meiner Krankenkasse, wenn ich mal einen Privatarzt rufe?
Nein. Es entsteht keine Meldung an die Kasse, keine Konsequenz für Ihre Mitgliedschaft oder Beiträge.
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