Frage · Überweisung Privatarzt Berlin
Kann der Privatarzt eine Überweisung zum Facharzt ausstellen?
Kurz beantwortet: RAB Arztbesuche schickt für „Kann der Privatarzt eine Überweisung zum Facharzt ausstellen?" einen approbierten Arzt im privatärztlichen Hausbesuch in ganz Berlin — täglich von 6 bis 24 Uhr, meist innerhalb von 60 bis 90 Minuten.
Wir stellen Überweisungen an Fachärzte aus — uneingeschränkt an Privatärzte. Eine Überweisung an einen Kassenarzt setzt voraus, dass Sie gesetzlich versichert sind und der Kassenarzt bereit ist, die Privatüberweisung als Empfehlung zu akzeptieren; rechtlich braucht der gesetzlich Versicherte aber für die GKV-Abrechnung eine Überweisung vom Kassenarzt.
Medizinisch geprüft von Susanne Reiche · Zuletzt geprüft
Kurzantwort
Wir stellen Überweisungen an Fachärzte aus — uneingeschränkt an Privatärzte. Eine Überweisung an einen Kassenarzt setzt voraus, dass Sie gesetzlich versichert sind und der Kassenarzt bereit ist, die Privatüberweisung als Empfehlung zu akzeptieren; rechtlich braucht der gesetzlich Versicherte aber für die GKV-Abrechnung eine Überweisung vom Kassenarzt.
Wie privatärztliche Überweisungen funktionieren
Eine Überweisung im deutschen System ist mehr als ein freundlicher Brief — sie hat administrative und abrechnungstechnische Funktion. Bei Privatversicherten und Selbstzahlenden ist die Situation einfach: Wir stellen eine privatärztliche Überweisung aus, der Empfänger (Facharzt, Klinik, Labor) erkennt sie an, behandelt nach Privatabrechnung. Die Überweisung benennt das Beschwerdebild, unsere bisherigen Befunde, eine konkrete Fragestellung an die Fachärztin und einen empfohlenen Zeitrahmen. Sie können diese Überweisung direkt mitnehmen oder bei der Facharztpraxis vorab ankündigen. Faktisch ist eine Privatüberweisung auch bei Kassenpraxen oft anerkannt — viele Fachärzte arbeiten beide Welten parallel und akzeptieren eine privatärztliche Empfehlung als Termin-Beschleuniger.
Bei gesetzlich Versicherten ist die Lage differenzierter. Für die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse benötigen Fachärzte und Kliniken in der Regel eine Überweisung von einem Vertragsarzt — also einem Arzt mit Kassenzulassung. Eine privatärztliche Überweisung erlaubt der Facharztpraxis nicht, den Termin als Kassenleistung abzurechnen, weil unsere Praxis im KV-System nicht angebunden ist. Praktisch bedeutet das: Sie als GKV-Versicherter erhalten von uns eine ausführliche Empfehlung, die der Facharzt als medizinische Information nutzen kann — formal müssen Sie aber bei Ihrer Hausärztin im KV-System eine entsprechende Kassenüberweisung holen, sonst zahlen Sie den Facharztbesuch selbst oder müssen ihn beim 116117-Terminservice anders organisieren. Dieser Verwaltungsschritt ist nicht unsere Schuld, sondern eine systembedingte Konsequenz der Trennung von Kassen- und Privatmedizin.
Was wir in der Überweisung konkret schreiben: Diagnose oder Verdachtsdiagnose mit ICD-10-Codierung, bisherige Untersuchungen und Therapien, konkrete Fragestellung (zur diagnostischen Klärung, zur Mitbehandlung, zur Begutachtung), Dringlichkeit (Routine, beschleunigt, dringend) und gegebenenfalls Vorbefunde im Anhang. Bei Notfall-Indikationen, in denen die Fachärztin sofort gebraucht wird (z. B. Verdacht auf Hirninfarkt, akute Augennot mit Sehverlust), erfolgt die Weiterleitung nicht über eine Überweisung, sondern über die 112 oder direkte Klinikvorstellung — eine Überweisung wäre dort der falsche Weg.
Beispiel: Verdacht auf Lungenembolie
Eine PKV-versicherte Patientin in Zehlendorf hat seit zwei Tagen einseitige Wadenschwellung und seit heute morgen Brustschmerz beim Einatmen mit leichter Atemnot. Wir kommen zum Hausbesuch, klinisch deutlicher Verdacht auf tiefe Beinvenenthrombose mit beginnender Lungenembolie, Sauerstoffsättigung 95 Prozent, Vitalzeichen stabil. Das Bild gehört nicht in den ambulanten Verlauf, sondern erfordert sofortige Bildgebung. Wir stellen einen Einweisungsschein für die Notaufnahme der Charité Campus Benjamin Franklin aus (Schwerpunkt Pneumologie und Innere), rufen die Notaufnahme an, melden die Patientin telefonisch vor und organisieren einen Krankentransport mit DRK. Vorbefunde und Einweisungsschein gehen mit. Nicht der Weg über eine fachärztliche Überweisung — bei dieser Dringlichkeit ist die Klinikeinweisung der einzig richtige Weg.
Wann und wie wir Überweisungen ausstellen
- Privatversicherte und Selbstzahler: privatärztliche Überweisung uneingeschränkt möglich an Privatärzte und (meist akzeptiert) an Kassenärzte.
- Gesetzlich Versicherte: Privatüberweisung gilt als medizinische Empfehlung, nicht als Kassenüberweisung — für die GKV-Abrechnung beim Facharzt brauchen Sie eine Kassenüberweisung vom Hausarzt.
- Inhalte: Diagnose / Verdacht, bisherige Befunde, konkrete Fragestellung, Dringlichkeit.
- Wir bringen die Überweisung als ausgedrucktes Schreiben mit oder senden eine PDF-Version nach.
- Bei akuter Klinik-Indikation (Schlaganfall, akuter Bauch, schwere Augennot) — keine Überweisung, sondern 112 oder direkte Notaufnahme.
- Bei Spezialdiagnostik (CT, MRT, Endoskopie): privatärztliche Überweisung möglich, Erstattung über Tarif klären.
- Klinikeinweisungen (stationäre Aufnahme): Wir stellen Einweisungsschein aus oder begleiten direkt in die Notaufnahme.
Notfall? Wählen Sie den Notruf
Bei Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, Atemnot oder starken Blutungen wählen Sie sofort 112. Unser Service ergänzt den Rettungsdienst — ersetzt ihn aber nicht.
Häufig gestellte Fragen
Akzeptieren Kassen-Fachärzte eine Privatüberweisung?
Praktisch oft ja, vor allem als Privatbehandlung. Für eine Kassenleistung beim Facharzt brauchen Sie als GKV-Versicherter aber eine Kassenüberweisung — das ist eine Verwaltungs-, keine Qualitätsfrage.
Können Sie eine Überweisung in eine Klinik ausstellen?
Ja — eine Krankenhauseinweisung (sogenannter Einweisungsschein) gehört zum privatärztlichen Leistungsspektrum. Bei akut-stationärem Bedarf koordinieren wir direkt mit der Notaufnahme.
Kann ich die Überweisung später bekommen?
Ja, wir können nach dem Hausbesuch eine Überweisung nachsenden, wenn sich nach Befundbesprechung weitere Fachfragen ergeben — per PDF oder Postversand.
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