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rab — ärztlicher Bereitschaftsdienst

Frage · GOÄ Gebührenordnung

Was ist die GOÄ?

Kurz beantwortet: RAB Arztbesuche schickt für „Was ist die GOÄ?" einen approbierten Arzt im privatärztlichen Hausbesuch in ganz Berlin — täglich von 6 bis 24 Uhr, meist innerhalb von 60 bis 90 Minuten.

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist die bundeseinheitliche Rechtsverordnung, nach der privatärztliche Leistungen in Deutschland abgerechnet werden. Sie definiert für jede einzelne ärztliche Leistung eine Ziffer, einen Eurobetrag und einen zulässigen Steigerungsfaktor.

Medizinisch geprüft von Susanne Reiche · Zuletzt geprüft

Kurzantwort

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist die bundeseinheitliche Rechtsverordnung, nach der privatärztliche Leistungen in Deutschland abgerechnet werden. Sie definiert für jede einzelne ärztliche Leistung eine Ziffer, einen Eurobetrag und einen zulässigen Steigerungsfaktor.

Wie die GOÄ funktioniert

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums und damit verbindlich für jeden Privatarzt in Deutschland — niemand darf darüber oder darunter abrechnen, ohne sich rechtlich angreifbar zu machen. Sie listet rund 2.900 ärztliche Leistungen mit jeweils einer Gebührenziffer, einem definierten Eurobetrag (dem sogenannten einfachen Satz) und einer Beschreibung. Jede Untersuchung, jede Beratung, jede technische Leistung, jeder Schnelltest hat eine eigene Ziffer. Die Rechnung eines Privatarztes ist damit immer eine Liste — niemals ein undifferenzierter Endbetrag — und ist für Patient und Versicherer überprüfbar.

Der Eurobetrag pro Ziffer wird mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Der Regelhöchstsatz liegt für ärztliche Leistungen bei 2,3 (für technische Leistungen wie EKG bei 1,8), maximal zulässig sind 3,5 bei begründetem Mehraufwand. Wann welcher Faktor zulässig ist, definiert die GOÄ selbst: erhöhter Zeitaufwand, besonderer Schwierigkeitsgrad, ungewöhnliche Umstände der Leistungserbringung. Auf der Rechnung muss bei Faktoren über 2,3 (bzw. 1,8 bei technischen Leistungen) eine schriftliche Begründung stehen — etwa 'überdurchschnittliche Schwierigkeit der Anamnese aufgrund Sprachbarriere' oder 'erhöhter Zeitaufwand wegen Mehrfacherkrankungen'.

Die GOÄ stammt in ihrer heutigen Fassung im Wesentlichen aus 1996 — eine grundlegende Reform ist seit Jahren angekündigt, wurde aber bis heute (Stand 2026) nicht in Kraft gesetzt. Das führt dazu, dass manche Ziffern für moderne Leistungen etwas verkrampft auf Analogziffern abgebildet werden. Die Logik bleibt aber: Sie zahlen für die ärztliche Leistung, nicht für die Person und nicht für eine Fahrt. Die Rechnung ist transparent, nachprüfbar und im Streitfall durch die Privatärztliche Verrechnungsstelle und letztlich die Ärztekammer Berlin überprüfbar. Wer eine Rechnung bekommt und Faktoren oder Ziffern nicht versteht, hat einen Anspruch auf Erläuterung — wir geben jederzeit Auskunft.

Beispiel: Rechnung lesen lernen

Eine typische Hausbesuchsrechnung listet etwa: Ziffer 51 (Besuch zur Unzeit) 2,3-fach, Ziffer 3 (eingehende Beratung) 2,3-fach, Ziffer 8 (Untersuchung mehrerer Organe) 2,3-fach, dazu Schnelltest-Ziffer und Wegegebühr. Summe etwa 280 Euro. Jede Position ist mit der Begründung des Faktors versehen. Wenn die Privatversicherung einen Punkt nicht erstattet, kann der Patient die exakte Ziffer mit dem Versicherer diskutieren — kein Black Box, kein verschleierter Festvertrag.

Die wichtigsten Eckdaten zur GOÄ

  • Rechtsverordnung des Bundes — bindend für jeden Privatarzt in Deutschland.
  • Rund 2.900 Leistungsziffern mit definierten Eurobeträgen.
  • Regel-Steigerungsfaktor: bis 2,3 für ärztliche Leistungen, bis 1,8 für technische, bis 3,5 mit Begründungspflicht.
  • Rechnung muss jede Ziffer einzeln auflisten — keine Festpreise zulässig.
  • Wegegeld und Hausbesuchs-Zuschläge sind eigene Ziffern (50, 51, 56) — separat ausgewiesen.
  • Faktor über 2,3 erfordert schriftliche Begründung auf der Rechnung.
  • Aktuelle Version stammt im Kern aus 1996 — Reform seit Jahren in Vorbereitung.
  • Streitfälle: Privatärztliche Verrechnungsstelle, Ärztekammer Berlin, im letzten Schritt Zivilgericht.

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Bei Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, Atemnot oder starken Blutungen wählen Sie sofort 112. Unser Service ergänzt den Rettungsdienst — ersetzt ihn aber nicht.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Arzt einfach jeden Faktor wählen?

Nein. Bis 2,3 (ärztlich) bzw. 1,8 (technisch) ist es der Regelhöchstsatz und nicht begründungspflichtig. Darüber muss auf der Rechnung schriftlich begründet sein, warum dieser Faktor gerechtfertigt ist.

Gibt es Verhandlungsspielraum bei der GOÄ?

In der Höhe der Ziffern nicht. Möglich ist nur eine schriftliche Honorarvereinbarung über Faktor 3,5 hinaus — das machen wir im Hausbesuchsdienst praktisch nie, weil 3,5 für alle denkbaren Aufwände ausreicht.

Wer kontrolliert, ob die Rechnung korrekt ist?

In erster Linie die Privatärztliche Verrechnungsstelle vor Versand, dann Ihre Versicherung beim Erstattungsantrag und im Zweifel die Ärztekammer Berlin als Aufsichtsbehörde.

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