Frage · PVS Privatärztliche Verrechnungsstelle
Was ist die Privatärztliche Verrechnungsstelle?
Kurz beantwortet: RAB Arztbesuche schickt für „Was ist die Privatärztliche Verrechnungsstelle?" einen approbierten Arzt im privatärztlichen Hausbesuch in ganz Berlin — täglich von 6 bis 24 Uhr, meist innerhalb von 60 bis 90 Minuten.
Eine Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) ist ein spezialisierter Dienstleister, der für Privatärzte die Rechnungslegung nach GOÄ, den Versand und das Forderungsmanagement übernimmt — entlastet den Arzt und stellt sicher, dass Rechnungen rechtskonform und transparent sind.
Medizinisch geprüft von Susanne Reiche · Zuletzt geprüft
Kurzantwort
Eine Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) ist ein spezialisierter Dienstleister, der für Privatärzte die Rechnungslegung nach GOÄ, den Versand und das Forderungsmanagement übernimmt — entlastet den Arzt und stellt sicher, dass Rechnungen rechtskonform und transparent sind.
Was eine PVS macht und warum
Eine Privatärztliche Verrechnungsstelle (kurz PVS) ist ein spezialisierter Dienstleister, der für Privatärzte und Privatkliniken die komplette Rechnungslegung nach GOÄ übernimmt. Statt dass jeder Arzt selbst Rechnungen schreibt, leitet er die Behandlungsdaten an die PVS weiter, die daraus eine GOÄ-konforme Rechnung erstellt, an den Patienten versendet, eingehende Zahlungen verbucht, bei Verzug mahnt und im Zweifel das Forderungsmanagement übernimmt. Das hat zwei Hauptgründe: erstens Effizienz — der Arzt soll sich auf Medizin konzentrieren, nicht auf Buchhaltung — und zweitens Compliance — die PVS prüft jede Rechnung formal gegen die GOÄ und reduziert das Risiko von Falschabrechnungen oder Erstattungs-Problemen.
In Deutschland gibt es mehrere große PVS — die Privatärztliche Verrechnungsstelle Berlin-Brandenburg, die PVS holding (Mülheim), die ZAB (Zürich-Anglo Berlin) und weitere regionale Anbieter. Sie sind keine Versicherungen, keine Inkassobüros und auch keine Banken — sondern reine Abrechnungsdienstleister, die im Auftrag des Arztes tätig werden. Der Arzt tritt seine Forderung an die PVS ab (echtes Factoring) oder beauftragt sie nur mit der Bearbeitung (unechtes Factoring). In beiden Fällen ist der Rechnungssteller juristisch klar — meist steht auf der Rechnung 'Im Auftrag von Dr. X' oder 'für Praxis Y' — und der Patient hat einen klaren Ansprechpartner für Rückfragen, Erläuterungen oder Beanstandungen.
Für den Patienten heißt das praktisch: Sie bekommen die Rechnung nicht vom Arzt persönlich, sondern von der PVS — typischerweise einige Tage nach dem Hausbesuch per Post oder E-Mail. Sie reichen sie wie gewohnt bei Ihrer Versicherung ein. Wenn Sie Fragen zur Rechnung haben, ist die PVS die richtige Anlaufstelle: Sie erläutert GOÄ-Ziffern, prüft auf Wunsch die Begründung von Faktoren und korrigiert nachweisliche Fehler. Im Streitfall können Sie gegen einzelne Positionen schriftlich Einspruch erheben — die PVS klärt dann mit dem behandelnden Arzt und antwortet schriftlich. Auch Ratenzahlungen oder Stundungen sind in der Regel möglich, wenn ein Zahlungsengpass besteht.
Beispiel: Rechnungsklärung nach einem Hausbesuch
Ein Patient erhält rund eine Woche nach einem Hausbesuch eine Rechnung von 320 Euro, ausgestellt im Namen seines behandelnden Arztes, versendet durch eine PVS in Berlin. Er versteht eine Ziffer nicht und ruft die PVS an. Die Sachbearbeiterin erläutert die GOÄ-Ziffer, schickt ihm eine kurze schriftliche Erklärung. Er reicht die Rechnung bei seiner PKV ein — diese erstattet vollständig binnen acht Werktagen. Hätte die PKV einen Faktor moniert, hätte er die PVS gebeten, eine ergänzende Begründung an die Versicherung zu schicken — ein Standardvorgang ohne Konflikt.
Wie die PVS für Sie als Patient arbeitet
- Rechnung kommt einige Tage nach dem Besuch — per Post oder E-Mail, nicht vor Ort.
- Jede GOÄ-Position einzeln aufgeschlüsselt — Ziffer, Faktor, Eurobetrag, ggf. Begründung.
- Zahlung per Überweisung, manche PVS auch per Lastschrift oder Online-Bezahldienst.
- Bei Rückfragen: PVS direkt kontaktieren (Telefon, E-Mail auf der Rechnung) — die PVS klärt mit dem Arzt.
- Bei wirtschaftlichen Engpässen: Ratenzahlung oder Stundung in der Regel ohne Probleme möglich.
- Datenschutz: Behandlungsdaten werden DSGVO-konform übermittelt, nicht an Dritte weitergegeben.
- Mahnwesen ist gesetzlich geregelt — Verzug erst nach gesetzten Fristen und schriftlicher Mahnung.
- Im Streitfall: schriftlicher Einspruch gegen einzelne Positionen, ggf. Schlichtung über Ärztekammer Berlin.
Notfall? Wählen Sie den Notruf
Bei Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, Atemnot oder starken Blutungen wählen Sie sofort 112. Unser Service ergänzt den Rettungsdienst — ersetzt ihn aber nicht.
Häufig gestellte Fragen
Ist die PVS ein Inkassobüro?
Nein. Die PVS übernimmt das normale Rechnungsmanagement im Auftrag des Arztes. Erst bei verschleppter Nichtzahlung greifen die regulären Mahnverfahren — typischerweise drei Mahnstufen, dann ggf. Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren.
Was tun, wenn ich die Rechnung anzweifle?
Schriftlich Einspruch bei der PVS einlegen, einzelne Positionen benennen, Begründung verlangen. Die PVS klärt mit dem behandelnden Arzt und antwortet schriftlich. Im Konflikt: Ärztekammer Berlin als Schlichtungsstelle.
Kann ich in Raten zahlen?
In der Regel ja. Kurzer Anruf bei der PVS reicht, eine schriftliche Vereinbarung wird Ihnen zugeschickt. Wichtig: vor der ersten Mahnung anrufen, dann ist die Lösung unkompliziert.
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