Frage · Beihilfe Erstattung
Wie funktioniert die Beihilfe?
Kurz beantwortet: RAB Arztbesuche schickt für „Wie funktioniert die Beihilfe?" einen approbierten Arzt im privatärztlichen Hausbesuch in ganz Berlin — täglich von 6 bis 24 Uhr, meist innerhalb von 60 bis 90 Minuten.
Beihilfe ist der staatliche Anteil an den Krankheitskosten von Beamten, Richtern und Soldaten — typischerweise 50 bis 80 Prozent der Rechnung. Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung. Hausbesuche werden nach GOÄ in der Regel vollständig erstattet.
Medizinisch geprüft von Susanne Reiche · Zuletzt geprüft
Kurzantwort
Beihilfe ist der staatliche Anteil an den Krankheitskosten von Beamten, Richtern und Soldaten — typischerweise 50 bis 80 Prozent der Rechnung. Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung. Hausbesuche werden nach GOÄ in der Regel vollständig erstattet.
Das Zwei-Töpfe-Prinzip der Beihilfe
Beihilfe ist eine in Deutschland gewährte staatliche Fürsorgeleistung für Beamte, Richter, Soldaten, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Sie ist keine Krankenversicherung im klassischen Sinne, sondern eine zugesagte Kostenbeteiligung des Dienstherrn an Krankheitskosten. Der Beihilfesatz hängt von Status und Familienkonstellation ab: aktive Beamte typischerweise 50 Prozent, Pensionäre 70 Prozent, Ehepartner ohne eigenes Einkommen 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Diesen Anteil reicht die Beihilfestelle des Dienstherrn (Bund, Land, Behörde) zurück. Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung — die typische 'PKV für Beamte' mit reduziertem Beitrag.
Beim Hausbesuch funktioniert das so: Sie zahlen zunächst nichts, bekommen die Rechnung nach GOÄ von der Privatärztlichen Verrechnungsstelle und reichen sie an zwei Stellen ein — bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn und bei Ihrer Restkostenversicherung. Beide bearbeiten getrennt, beide überweisen anteilig. Bei einem aktiven Beamten mit 50 Prozent Beihilfe und 50 Prozent PKV kommt also rund die Hälfte des Rechnungsbetrags von der Beihilfestelle (Bearbeitung dauert oft 10 bis 25 Werktage) und die andere Hälfte von der PKV (meist 5 bis 15 Werktage). In Summe ergibt sich in der Regel die vollständige Erstattung — wenn die Tarif-Limits passen.
Worauf zu achten ist: Beihilfe und Restkostenversicherung haben jeweils eigene Tarif-Grenzen. Die Beihilfestelle erstattet GOÄ-Leistungen in der Regel bis Faktor 2,3 ohne Rückfrage, höhere Faktoren mit Begründungsprüfung — gelegentlich werden Faktoren auf 2,3 gekürzt, wenn die ärztliche Begründung der Beihilfestelle nicht ausreicht. Ebenfalls wichtig: Bestimmte Leistungen sind beihilferechtlich ausgeschlossen, der medizinisch notwendige Hausbesuch aber nicht. Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Beihilfestelle einen bestimmten Posten bewertet, fragen Sie vor dem Besuch nach den geltenden Verwaltungsvorschriften — wir geben am Telefon gerne die voraussichtlichen GOÄ-Ziffern.
Beispiel: Bundesbeamter aus Steglitz
Ein 48-jähriger Bundesbeamter mit 50 Prozent Beihilfeanspruch und 50 Prozent PKV-Restkostenversicherung erhält einen Hausbesuch wegen akuter Bronchitis. Die Rechnung beträgt 290 Euro nach GOÄ mit Faktor 2,3 für die ärztlichen Leistungen und 1,8 für das EKG. Er reicht die Rechnung zunächst bei der Beihilfestelle ein — nach 14 Werktagen kommen 145 Euro. Parallel reicht er sie bei seiner PKV ein — nach 7 Werktagen kommen weitere 145 Euro. Endergebnis: vollständige Erstattung.
Was Sie zur Beihilfe wissen müssen
- Beihilfeberechtigt: Beamte (Bund/Land/Kommune), Richter, Soldaten, Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige.
- Beihilfesatz typisch: 50 % aktiv, 70 % pensioniert, 70 % Ehepartner ohne eigenes Einkommen, 80 % Kinder.
- Rest deckt eine private Restkostenversicherung (Quotentarif passend zum Beihilfesatz).
- Hausbesuch nach GOÄ: in der Regel vollständig erstattet (Beihilfe + PKV).
- Faktor 2,3 wird meist anstandslos akzeptiert, höhere Faktoren mit Begründungsprüfung.
- Erstattungsdauer Beihilfe: typisch 10 – 25 Werktage; Restkostenversicherung 5 – 15 Werktage.
- Getrennte Anträge: Rechnung an Beihilfestelle und PKV separat einreichen.
- Bei Privatrezepten ggf. eigene Erstattungsanträge — Apothekenquittung beilegen.
Notfall? Wählen Sie den Notruf
Bei Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, Atemnot oder starken Blutungen wählen Sie sofort 112. Unser Service ergänzt den Rettungsdienst — ersetzt ihn aber nicht.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für die Beihilfe einen besonderen Antrag?
Ja. Jede Beihilfestelle hat ein eigenes Formular (online oder PDF), das mit der Originalrechnung eingereicht wird. Viele Bundesländer akzeptieren mittlerweile auch digitale Einreichung.
Was passiert, wenn die Beihilfestelle weniger erstattet als die PKV erwartet?
Die PKV erstattet immer nur den vertraglich vereinbarten Anteil — typischerweise den Komplementärsatz zur Beihilfe. Wird Beihilfe gekürzt, kann der Patient den Differenzbetrag tragen müssen. Daher: Rechnung erst Beihilfe, dann PKV einreichen, gegen Bescheid ggf. Widerspruch.
Sind Hausbesuche beihilferechtlich anerkannt?
Ja, sofern medizinisch notwendig. Die Beihilfeverordnung erkennt Hausbesuche ausdrücklich als erstattungsfähige Leistung an — auch privatärztlich nach GOÄ.
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