Frage · Erstattung Privatversicherung
Zahlt meine Privatversicherung den Hausbesuch?
Kurz beantwortet: RAB Arztbesuche schickt für „Zahlt meine Privatversicherung den Hausbesuch?" einen approbierten Arzt im privatärztlichen Hausbesuch in ganz Berlin — täglich von 6 bis 24 Uhr, meist innerhalb von 60 bis 90 Minuten.
Ja — die meisten Privatversicherungen erstatten einen ärztlichen Hausbesuch nach GOÄ vollständig, sofern der angesetzte Steigerungsfaktor und die Wegegebühr im Tarif gedeckt sind. Vollversicherungen zahlen üblicherweise 100 Prozent, Tarife mit Faktorbegrenzung erstatten gegebenenfalls nur einen Teil.
Medizinisch geprüft von Susanne Reiche · Zuletzt geprüft
Kurzantwort
Ja — die meisten Privatversicherungen erstatten einen ärztlichen Hausbesuch nach GOÄ vollständig, sofern der angesetzte Steigerungsfaktor und die Wegegebühr im Tarif gedeckt sind. Vollversicherungen zahlen üblicherweise 100 Prozent, Tarife mit Faktorbegrenzung erstatten gegebenenfalls nur einen Teil.
Wie die PKV einen Hausbesuch abrechnet
Privatversicherte erhalten nach jedem ärztlichen Hausbesuch eine GOÄ-Rechnung — bei uns versandt durch die Privatärztliche Verrechnungsstelle einige Tage nach dem Besuch. Diese Rechnung listet jede einzelne Leistung mit Gebührenziffer, Steigerungsfaktor und Eurobetrag auf. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein — per Post, per App oder über das Kundenportal — und bekommen die Erstattung typischerweise innerhalb von 5 bis 15 Werktagen auf Ihr Konto überwiesen. Bei den meisten Vollversicherungen mit ambulantem Tarif werden 100 Prozent erstattet, inklusive der Hausbesuchs-Ziffern und der Tageszeit-Zuschläge nach GOÄ.
Es gibt aber drei typische Stolperfallen. Erstens: Manche Tarife begrenzen den erstattungsfähigen GOÄ-Faktor — z. B. nur bis 1,8 oder bis 2,3. Setzt der Arzt aufgrund von begründetem Mehraufwand 2,8 oder 3,5 an, übernimmt die Versicherung nur bis zur Tarif-Obergrenze, den Rest tragen Sie. Zweitens: Manche Tarife haben einen Selbstbehalt — typischerweise 300 bis 1500 Euro pro Jahr — den Sie bei einer Hausbesuchs-Rechnung als erstes verbrauchen. Drittens: Beihilfeberechtigte (Beamte, Richter, Soldaten) bekommen je nach Beihilfesatz 50 bis 80 Prozent von der Beihilfestelle, den Rest übernimmt die Restkostenversicherung — die beiden Erstattungen kommen getrennt und in unterschiedlichem Tempo.
Praktisch heißt das: Bei einer Standard-PKV-Vollversicherung ist ein Hausbesuch wirtschaftlich genau wie ein Praxisbesuch — die Versicherung zahlt komplett, Sie bekommen die volle Rechnung zurück. Bei reduzierten Tarifen, Tarifen mit Faktorbegrenzung oder Beihilfe lohnt sich ein Blick in das Tarifblatt vor dem ersten Besuch. Wir geben am Telefon gerne eine ehrliche Spannbreite, mit welchem Faktor wir voraussichtlich abrechnen, damit Sie keine Überraschung erleben. Und: Auch wenn Ihre Versicherung am Ende einen Teilbetrag nicht erstattet, gibt es kein Risiko der Doppelzahlung. Die Rechnung ist Ihre, nicht die der Versicherung — und transparent nach GOÄ aufgeschlüsselt.
Beispiel: Beihilfeberechtigter Beamter aus Friedrichshain
Ein 52-jähriger Bundesbeamter mit 50 Prozent Beihilfeanspruch und 50 Prozent PKV-Restkostenversicherung ruft an einem Sonntag wegen akuter Bronchitis an. Der Hausbesuch kostet laut GOÄ 290 Euro. Er reicht die Rechnung zunächst bei der Beihilfestelle ein — innerhalb von zehn Werktagen kommen 145 Euro. Parallel reicht er sie bei seiner PKV ein — innerhalb von einer Woche kommen weitere 145 Euro. Endergebnis: vollständige Erstattung, kein eigener Anteil. Hätte sein Tarif den Faktor auf 2,3 begrenzt und wäre vom Arzt Faktor 2,8 angesetzt, hätte er die Differenz selbst getragen — typischerweise 20 bis 40 Euro.
Was Ihr Tarif typischerweise abdeckt — und was nicht
- Vollversicherung (PKV ambulant 100 %): erstattet in der Regel vollständig — Hausbesuch, Untersuchung, Wegegeld, Tageszeit-Zuschläge.
- Tarife mit Faktorbegrenzung: oft bis Faktor 2,3 oder 3,5 gedeckt — Begründungspflicht des Arztes für höhere Faktoren.
- Tarife mit Selbstbehalt: Sie tragen den jährlichen Selbstbehalt zuerst, danach Vollerstattung.
- Beihilfe + Restkostenversicherung: Beihilfesatz (50 – 80 %) plus PKV-Restanteil — getrennte Anträge.
- Reisekrankenversicherung: deckt bei Auslandsgästen den Akutbesuch — Bescheinigung des Arztes für die Versicherung wird mitgegeben.
- Standard-Tarife schließen Hausbesuche ein — eine Ablehnung 'weil Hausbesuch' kennt das deutsche PKV-System nicht.
- Bei Verdacht auf Probleme: vorher bei der Versicherung anrufen und den GOÄ-Faktor erfragen — wir geben Ihnen die voraussichtlichen Ziffern am Telefon.
Notfall? Wählen Sie den Notruf
Bei Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, Atemnot oder starken Blutungen wählen Sie sofort 112. Unser Service ergänzt den Rettungsdienst — ersetzt ihn aber nicht.
Häufig gestellte Fragen
Wie reiche ich die Rechnung ein?
Per Post, per App oder über das Kundenportal Ihrer Versicherung. Heute akzeptieren fast alle Versicherer Foto-Uploads — Sie scannen die Rechnung oder fotografieren sie und laden sie hoch.
Wie lange dauert die Erstattung?
Typischerweise 5 bis 15 Werktage. Bei größeren Versicherern wie Allianz, Debeka, AXA oder DKV oft schneller, bei kleineren Spezialtarifen manchmal länger.
Was, wenn die Versicherung Teile ablehnt?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben und schicken Sie sie uns. Wir prüfen, ob die Begründung der GOÄ standhält — oft lässt sich mit einer Nachreichung oder einer Erläuterung der Ziffern noch eine Vollerstattung erreichen.
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